Finanzbuchhaltung

Unsere Steuerkanzlei übernimmt für Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen in Baunatal und Kassel die Finanzbuchhaltung. Eine aktuelle und sorgfältige geführte Finanzbuchhaltung ist die Basis für den Jahresabschluss, der das Wirtschaftsjahr abschließt und die Voraussetzung zur Einführung einer leistungsfähigen Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR). Für das Tagesgeschäft liefert die gut organisierte Buchhaltung wichtige Informationen für die Liquiditätsplanung, zeigt Spielräume zur Finanzierung von anstehenden Investitionen auf, gibt Hinweise zur Entwicklung des Unternehmensergebnisses auf Jahressicht und unterstützt das Mahnwesen im Unternehmen.

Die Steuerberater der Kanzlei Färber & Partner richten sich bei der Organisation der Finanzbuchhaltung für Ihr Unternehmen nach Ihren Wünschen und Anforderungen.

Unsere Steuerkanzlei unterstützt die digitale Buchhaltung, so verbleiben alle Belege im Unternehmen und sie haben jederzeit Zugriff.

Digitale Buchhaltung in Baunatal und Kassel

Die Digitalisierung macht auch vor unserer Steuerkanzlei nicht Halt. Daher ist es nur logisch, dass wir unseren Mandanten auch die digitale Buchhaltung anbieten, woraus sowohl Mandant als auch Steuerberater Vorteile ziehen.

Alle Belege und Rechnungen werden im Unternehmen digitalisiert und als digitale Datei an das Steuerbüro übermittelt. Mit Ihrem Einverständnis werden alle Kontobewegungen Ihrer Geschäftskonten direkt von der Bank an uns mitgeteilt. Auch das Kassenbuch kann digital geführt werden.

Die Vorteile der digitalen Buchhaltung sind Zeit- und Effizienzgewinn. Das lästige Vorsortieren der Belege entfällt wie auch der physische Transport der Belege zur Steuerkanzlei. Die Belege werden auf Wunsch nach der Buchung revisionssicher archiviert. Bei Bedarf kann jederzeit darauf zugegriffen werden. Umfangreiche Suchfunktionen ermöglichen das schnelle Auffinden einzelner Belege, was auch für Betriebsprüfungen vorteilhaft und hilfreich ist.

Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wie schon erwähnt, wird mit dem Jahresabschluss das Wirtschaftsjahr abgeschlossen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Mit anderen Worten, er spiegelt den wirtschaftlichen Erfolg des zurückliegenden Geschäftsjahres wieder. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses erlässt die Finanzverwaltung den Steuerbescheid. Unsere Steuerberater empfehlen, Gestaltungsspielräume zur Gestaltung des Jahresabschlusses schon im laufenden Geschäftsjahr zu nutzen und im Sinne der Mandanten auszugestalten. Auf Wunsch wird der Jahresabschluss mittels Kennzahlen analysiert.

Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Banken verlangen bei Kreditverhandlungen die Vorlage des Jahresabschlusses.

Freiberufler, Kleinunternehmer und viele Handwerker können den Gewinn mittels der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung zählt zu den schwierigsten Bereichen des Steuerrechts, weil mehrere Bereiche wie das Lohnsteuerrecht, das Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht und viele unterschiedliche Tarifverträge berücksichtigt werden müssen. Die ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiter und die langjährige Berufspraxis geben Ihnen die Gewissheit, dass sich Ihre Lohnbuchhaltung bei uns in professionellen Händen befindet.

Baulohn – die Herausforderung in der Lohnbuchhaltung

Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes wie Bauunternehmen, Tiefbauunternehmen, Gerüstbauer, Maler und Lackierer, Dachdecker, Garten- und Landschaftsbaubetriebe müssen den Baulohn abrechnen.

Die unterschiedlichen Arbeitszeiten des Baugewerbes, die durch die Witterung und die Auftragslage geprägt sind, erfordern eine hohe Flexibilität in der Lohnabrechnung. Für jeden Arbeitnehmer muss neben dem Lohnkonto noch ein individuelles Arbeitszeitkonto geführt werden. Saison-Kurzarbeiter-Geld und Ausgleichsgeld für Baustellenwechsel werden als Bauzuschläge zusätzlich zum Tariflohn gezahlt. Unsere Baulohn-Experten berechnen die Beiträge an die Sozial- und Zusatzversorgungskassen (SOKA-Bau) und übernehmen für Sie die Meldungen an die Kassen.

Die Baulohnabrechnung gehört in Expertenhand!

Unsere Mandanten in Baunatal, Fritzlar, Fuldabrück, Fuldatal, Guxhagen, Kassel, Kaufungen, Melsungen, Vellmar, Wolfhagen schätzen unsere Kompetenz und Zuverlässigkeit bei der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, insbesondere beim Baulohn. Wir entlasten die Mandanten, denn wir kümmern uns auch um die verschiedenen Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen.

 

Serviceleistungen zur Buchhaltung und Lohnbuchhaltung:

  • Erstellung der vollständigen Finanzbuchhaltungsunterlagen
  • Erstellung der monatlichen Lohnbuchhaltung mit Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Baulohnabrechnung
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und Übermittlung an das Finanzamt
  • Digitale Buchhaltung
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Anlagenbuchführung
  • Debitoren- und Kreditorenbuchführung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)